Letzte Aktualisierung: 28. Mai 2006

Die Gesetzgebung
als Grundlage für die
Königlich Bayerischen Staatseisenbahnen



Die Eisenbahngesetzgebung in Bayern


Die wichtigste Grundlage für die Schaffung eines Eisenbahnnetzes in Bayern war die Erkenntnis der wirtschaftlichen aber auch der politischen Notwendigkeit der Eisenbahn im Königreich Bayern und später auch deren Verbindung mit dem (nichtbayerischen) Ausland.

Diese politische Erkenntnis zieht sich durch alle Jahre des Eisenbahnbaues im Königreich Bayern und ist manifestiert in zahlreichen Sitzungsprotokollen des Bayerischen Landtags zu München.

Doch mit politischen Debatten im Landtag alleine war es nicht getan, um die erste Eisenbahn von Nürnberg nach Fürth aber auch alle späteren Eisenbahnprojekte (und dabei spielt es keine Rolle, ob staatlich oder privat initiiert) zu verwirklichen, bedurfte es einer Vielzahl von Gesetzen, die sich nicht nur mit den Strecken als solchen befassten, sondern zuallererst mußte die Möglichkeit der Enteigtnung von Grundbesitzern geschaffen werden, um die wichtigste Hürde zu nehmen. Erst danach folgten die Debatten über die einzelnen Strecken.

Der Verlauf der späteren Jahre war auch geprägt von Gesetzen und Bestimmungen, die sich mit arbeitsrechtlichen Regelungen und Sicherheitsvorkehrungen befassten.

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