Die
Gesetzgebung
als Grundlage für die
Königlich
Bayerischen
Staatseisenbahnen
Die Eisenbahngesetzgebung in Bayern
Die wichtigste Grundlage
für die Schaffung eines Eisenbahnnetzes in Bayern war die
Erkenntnis der wirtschaftlichen aber auch der
politischen Notwendigkeit der Eisenbahn im
Königreich Bayern und
später auch deren Verbindung mit dem (nichtbayerischen) Ausland.
Diese politische Erkenntnis zieht sich durch alle Jahre des
Eisenbahnbaues im Königreich Bayern und ist manifestiert in
zahlreichen Sitzungsprotokollen des Bayerischen Landtags zu
München.
Doch mit politischen Debatten im Landtag alleine war es nicht getan, um
die erste Eisenbahn von Nürnberg nach Fürth aber auch alle
späteren Eisenbahnprojekte (und dabei spielt es keine Rolle, ob
staatlich oder privat initiiert) zu verwirklichen, bedurfte es einer
Vielzahl
von Gesetzen,
die sich nicht nur mit den Strecken als solchen
befassten, sondern zuallererst mußte die Möglichkeit der
Enteigtnung von Grundbesitzern geschaffen werden, um die wichtigste
Hürde zu nehmen. Erst danach folgten die Debatten über die
einzelnen Strecken.
Der Verlauf der späteren Jahre war auch geprägt von Gesetzen
und Bestimmungen, die sich mit arbeitsrechtlichen Regelungen und
Sicherheitsvorkehrungen befassten.